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Datum: 30.07.2025

Aktenzeichen: 29 Ca 696/25

Beschluss

1.    Termin zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung und Beweisaufnahme wird bestimmt auf Mittwoch, 24.09.2025, 11.30 Uhr Arbeitsgericht Stuttgart, Saal 020.

2.    Das persönliche Erscheinen des Klägers und des Geschäftsführers der Beklagten zum Termin wird angeordnet.

3.    Es soll Beweis erhoben werden über die Behauptung der Beklagten, der Kläger habe auf dem Flug von Hamburg nach Frankfurt in einem Gespräch mit dem Piloten mehrfach das Wort „Nigger“ u.a. in Bezug auf einen mitfliegenden Passagier verwendet und sich zudem mehrfach über Weisungen des Piloten hinweggesetzt durch Vernehmung des Zeugen xxxxx zu laden über die Beklagte und von dieser benannt.

4.    Es soll Beweis erhoben werden über die Behauptung der Beklagten in ihrer Abmahnung vom 09.09.2024, der Kläger habe abwertend gegenüber dem Kollegen xxxx geäußert, man merke, dass er mit Schwarzen zusammen gearbeitet habe durch Vernehmung des Zeugen xxxxx, von der Beklagten benannt.

5.    Weitere prozessleitende Verfügungen ergehen ggfls durch die Vorsitzende allein.