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Datum: 17.04.2025
Aktenzeichen: 22 Ca 7636/24
Urteil
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1.000.- € brutto nebst
Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 01.10.2024 zu bezahlen.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Die Parteien tragen die Kosten des Rechtsstreits je zur Hälfte.
4. Der Streitwert wird auf 1950,- € festgesetzt. 5. Die Berufung wird gesondert zugelassen.