Diese Website verwendet Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie unter Datenschutz.
Datum: 10.04.2025
Aktenzeichen: 6 Ca 6848/24
1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis
durch die Kündigung der Beklagten vom 23.10.2024 nicht aufgelöst wird.
2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger zu unveränderten arbeitsvertraglichen
Bedingungen als Technical Sales Manager zu den Bedingungen des
Anstellungsvertrags vom 22.05.2019 bis zum rechtskräftigen Abschluss des
Kündigungsschutzverfahrens weiterzubeschäftigen.
3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
4. Von den Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte 80%, der Kläger 20% zu
tragen.
5. Der Streitwert wird auf 33.928,25 € festgesetzt.
6. Soweit die Berufung nicht bereits kraft Gesetzes statthaft ist, wird sie nicht
zugelassen.