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Datum: 17.04.2025
Aktenzeichen: 11 Sa 17/24
1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil das Arbeitsgerichts Villingen-Schwenningen, Kammern Radolfzell, vom 24. April 2024 – 8 Ca 292/23 – wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.