Weiterer Geschäftsbetrieb während Corona-Pandemie

Datum: 20.04.2020

Kurzbeschreibung: 

Aufgrund der Verbreitung des Corona-Virus ist der Geschäftsbetrieb am Sozialgericht Konstanz weiterhin eingeschränkt, es finden aber ab 27.04.2020 wieder Sitzungen statt.  

Das Sozialgericht hat zur Wiederaufnahme des Sitzungsbetriebs besondere Maßnahmen zum Gesundheitsschutz der Sitzungsteilnehmer/-innen getroffen. Es werden nur eine bis maximal zwei Sitzungen pro Sitzungstag durchgeführt, bevorzugt in einem größeren Sitzungssaal. Die Sitzungssäle sind mit Trennwänden zwischen den Beteiligten ausgestattet. Zum Richtertisch besteht ausreichender räumlicher Abstand, um Infektionen möglichst zu vermeiden. Das Gerichtsgebäude bleibt geschlossen. Beteiligte an Sitzungen und weitere Personen / Öffentlichkeit werden jeweils zu den Terminen eingelassen. Alle Besucher/-innen müssen sich beim Eintreten in das Gebäude die Hände waschen bzw. desinfizieren. Generell ist im Gericht ein maximal möglicher körperlicher Abstand zu anderen Personen zu wahren.

Wer nachweisbar mit dem Coronavirus infiziert ist, in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer nachweisbar infizierten Person hatte oder grippeartige Symptome zeigt, darf das Gericht nicht aufsuchen. Wenn jemand aufgrund Alters oder Vorerkrankungen zu einer sog. Risikogruppe gehört, hat er/sie in eigener Verantwortung zu prüfen, ob er/sie an einer Sitzung teilnehmen will. Wer nach diesen Kriterien nicht zur Sitzung kommen kann, wird gebeten, sich rechtzeitig mit dem Gericht in Verbindung zu setzen.

Außerhalb des Sitzungsbetriebs ist das Sozialgericht Konstanz für den Besucherverkehr weiterhin geschlossen. Bitte nutzen Sie zur Kontaktaufnahme Telefon (07531/207-0), Brief, Telefax (07531/207-199) oder den elektronischen Rechtsverkehr (s. https://ejustice-bw.justiz-bw.de).

Diese Schließung betrifft auch die Rechtsantragsstelle. In dringenden Fällen, in denen keine schriftliche Kontaktaufnahme möglich ist, wenden Sie sich bitte telefonisch an diese (07531/207-112).

Aufgrund des eingeschränkten Personaleinsatzes kann es zu Verzögerungen in der Bearbeitung von Klagen und Anträgen kommen. Bitte haben Sie dafür Verständnis und sehen Sie möglichst von Sachstandsanfragen und Erinnerungen ab.

Das Sozialgericht Konstanz entscheidet über Angelegenheiten der Sozialversicherung, der Grundsicherung für Erwerbsfähige („Hartz IV“), der Sozialhilfe, des sozialen Entschädigungsrechts, des Schwerbehindertenrechts und weiterer Rechtsgebiete. Die örtliche Zuständigkeit des Sozialgerichts Konstanz erstreckt sich über die Landkreise Konstanz, Ravensburg, Sigmaringen und Bodenseekreis.

Bei Rückfragen: Pressereferentin Richterin am Sozialgericht (sV) Meike Ebert; Tel.: 07531/207-115; Verwaltungsleiter Mark Löffler, Tel.: 07531/207-126

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