Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Sozialgericht Konstanz ist bemüht, diesen Internetauftritt im Einklang mit den Richtlinien der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung - BITV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetauftritte der Justiz.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Folgende technischen Voraussetzung zur Erfüllung der BITV-2.0-Kriterien werden vom verwendeten CMS derzeit noch nicht
erfüllt:
- Kein Strukturmarkup für Layouttabellen
- Eingabefelder zu Nutzerdaten vermitteln den Zweck (Kontaktdaten)
- Keine Beschränkung der Bildschirmausrichtung - Mobile Umsetzung ist noch nicht komplett abgeschlossen
- Anforderung Syntaxanalyse
- Name, Rolle, Wert von interaktiven Bedienelementen lassen sich ermitteln
- Tastaturbedienbarkeit Mobilansicht - ln der responsiven Ansicht können die Aufklappmenüs der Untermenüpunkte des Hauptmenüs von Tastaturnutzern nicht geöffnet werden.
- Automatischer Umbruch (Reflow) bei einer Browserfensterbreite von 320 CSS-Pixeln - die Inhalte unterhalb des Menüs bei aufgeklapptem Menü nicht mehr wahrgenommen und bedient werden können
- Probleme bei Textzoom 200% und Browserfenstergröße 1280 x 768
- Alternativen für CAPTCHAs
- Beschriftung von Formularelementen programmatisch ermittelbar
In folgenden Punkten ist die Erfüllung der BITV-2.0-Kriterien auf Grund von unverhältnismäßigen Belastungen
hinsichtlich der Inhalte zum Teil noch nicht gegeben:
- Alternativen für Audiodateien und stumme Videos
- Aufgezeichnete Videos mit Untertiteln
- Audiodeskription oder Volltext-Alternative für Videos
- Audiodeskription für Videos
- Veröffentlichung von Informationen in "Leichte Sprache"
- Barrierefreie pdfs:
Wir sind bemüht, die bereitgestellten Inhalte als barrierefreie Dokumente aufzubereiten und in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 12.11.2021 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 12.11.2021 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Wenn Sie auf unseren Seiten auf Barrieren stoßen, senden Sie uns bitte eine E-Mail an die folgende E-Mail-Adresse:
poststelle@sgkonstanz.justiz.bwl.de
oder
Pressereferentin Richterin am Sozialgericht (sV) Meike Ebert; Tel.: 07531/207-115
Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseiten den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Beauftrage der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
poststelle@bfbmb.bwl.de
Weitere Kontaktdaten und Infos der Landes-Behindertenbeauftragten
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
Sonstige Benutzungshinweise
Schriftgröße
Sie können die dargestellte Schriftgröße im Browser beliebig anpassen. Dazu drücken Sie „STRG“ und „+“ oder „-“ zum schrittweisen Ein- bzw. Auszoomen.
Download von Dateien
Um PDF-Dateien zu öffnen, benötigen Sie einen entsprechenden PDF-Reader, z.B. Adobe Reader (http://get.adobe.com/de/reader).
Wir sind bemüht, die bereitgestellten Inhalte als barrierefreie Dokumente aufzubereiten. Wenn Sie Dokumente benötigen, die für Sie nicht zugänglich sind, wenden Sie sich über die oben genannte E-Mail-Adresse an uns. Wir werden uns bemühen, Ihnen die Inhalte in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen.
Navigationsmöglichkeiten
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