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Jahrespressegespräch 2020 beim Sozialgericht Konstanz
Datum: 12.05.2020
Kurzbeschreibung:
Aufgrund der beim Sozialgericht Konstanz getroffenen Schutzmaßnahmen in Folge der Verbreitung des Corona-Virus kann das diesjährige Jahrespressegespräch nicht in der gewohnten Form stattfinden. Stattdessen informieren wir die Medienvertreter in schriftlicher Form. Für ergänzende Fragen bieten wir eine Videokonferenz an.
Interessierte Medienvertreter/-innen wenden sich bitte an Pressereferentin Richterin am Sozialgericht (sV) Meike Ebert; Tel.: 07531/207-115 oder Verwaltungsleiter Mark Löffler, Tel.: 07531/207-126, E-Mail: verwaltung@sgkonstanz.justiz.bwl.de.
Das Sozialgericht Konstanz entscheidet über Angelegenheiten der Sozialversicherung, der Grundsicherung für Erwerbsfähige („Hartz IV“), der Sozialhilfe, des sozialen Entschädigungsrechts, des Schwerbehindertenrechts und weiterer Rechtsgebiete. Die örtliche Zuständigkeit des Sozialgerichts Konstanz erstreckt sich über die Landkreise Konstanz, Ravensburg, Sigmaringen und Bodenseekreis.
Bei Rückfragen: Pressereferentin Richterin am Sozialgericht (sV) Meike Ebert; Tel.: 07531/207-115; Verwaltungsleiter Mark Löffler, Tel.: 07531/207-126.