Kernthema werden – der aktuellen Situation geschuldet – das Sozialgericht und Sozialrecht während der Corona-Pandemie sein. Wir werden allgemein über unsere Arbeitssituation unter Pandemie-Bedingungen, über Homeoffice und Videokonferenzen bei Gerichtsverhandlungen, außerdem über aktuelle sozialrechtliche Rechtsprechung mit Bezug zur Corona-Pandemie etwa aus den Bereichen Hartz IV und Kurzarbeitergeld berichten. Natürlich sprechen wir auch über die Geschäftsentwicklung des Gerichts im letzten Jahr.
Wir führen das Jahrespressegespräch in diesem Jahr als Videokonferenz über die Plattform WebEx durch.
Wenn Sie an der Videokonferenz teilnehmen wollen, melden Sie sich bitte bis spätestens 15.03.2021 per Email unter verwaltung@sgkonstanz.justiz.bwl.de an. Sie erhalten dann rechtzeitig vor dem Jahrespressegespräch eine Einladungs-Email. Ferner übersenden wir Ihnen nach Anmeldung zur Videokonferenz die entsprechenden Informationen für die technischen Einzelheiten.
Meike Ebert
Richterin am Sozialgericht (sV)
Pressereferentin
Das Sozialgericht Konstanz entscheidet über Angelegenheiten der Sozialversicherung, der Grundsicherung für Erwerbsfähige („Hartz IV“), der Sozialhilfe, des sozialen Entschädigungsrechts, des Schwerbehindertenrechts und weiterer Rechtsgebiete. Die örtliche Zuständigkeit des Sozialgerichts Konstanz erstreckt sich über die Landkreise Konstanz, Ravensburg, Sigmaringen und Bodenseekreis.
Bei Rückfragen: Pressereferentin Richterin am Sozialgericht (sV) Meike Ebert; Tel.: 07531/207-115; Verwaltungsleiterin Fabienne Merzinger, Tel.: 07531/207-126