Wir werden allgemein über die Geschäftsentwicklung des Gerichts im letzten Jahr sowie über aktuell entschiedene Fälle berichten. Ein weiteres Thema wird die Zunahme der Krankenhausabrechnungsstreitigkeiten in den letzten Jahren sein.
Wir führen das Jahrespressegespräch in diesem Jahr in Hybridform durch. Sie können vor Ort im Sitzungssaal 1 des Gerichts oder als Videokonferenz über die Plattform WebEx teilnehmen.
Wenn Sie an dem Jahrespressegespräch teilnehmen wollen, melden Sie sich bitte bis spätestens 03.03.2022 per Email unter verwaltung@sgkonstanz.justiz.bwl.de an. Teilen Sie bitte in der Anmeldung mit, ob Sie vor Ort oder an der Videokonferenz teilnehmen möchten. Im Fall einer Teilnahme an der Videokonferenz erhalten Sie dann rechtzeitig vor dem Jahrespressegespräch eine Einladungs-Email.
Meike Ebert
Richterin am Sozialgericht (sV)
Pressereferentin
Das Sozialgericht Konstanz entscheidet über Angelegenheiten der Sozialversicherung, der Grundsicherung für Erwerbsfähige („Hartz IV“), der Sozialhilfe, des sozialen Entschädigungsrechts, des Schwerbehindertenrechts und weiterer Rechtsgebiete. Die örtliche Zuständigkeit des Sozialgerichts Konstanz erstreckt sich über die Landkreise Konstanz, Ravensburg, Sigmaringen und Bodenseekreis.
Bei Rückfragen: Pressereferentin Richterin am Sozialgericht (sV) Meike Ebert; Tel.: 07531/207-115; Verwaltungsleiterin Fabienne Merzinger, Tel.: 07531/207-126