

Landgericht Tübingen
Postfach 1840
D - 72008 Tübingen
Landgericht Tübingen
Doblerstraße 14
72074 Tübingen
Landgericht Tübingen
Beim Amtsgericht ist eine Gerichtszahlstelle eingerichtet. Der bare Zahlungsverkehr soll jedoch nach Möglichkeit vermieden werden.
Barauszahlungen - auch von Zeugenentschädigungen - sind daher grundsätzlich nicht möglich. Sämtliche Beträge werden überwiesen.
In dringenden Fällen können Geldstrafen, Gerichtskostenvorschüsse, Kautionen oder Sicherheitsleistungen und Geldhinterlegungen bar eingezahlt werden.
Klagen, Anträge, Rechtsmittel und sonstige Prozesserklärungen können schriftlich, per Telefax, zur Niederschrift vor der Urkundsbeamtin/des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder sei 1. Januar 2018 auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine Einreichung per E-Mail ist nicht zulässig. Die einzelnen Schritte zur elektronischen Einreichung sowie alle notwendigen Informationen hierfür finden Sie auf www.ejustice-bw.de.
Übermittlung strukturierter Datensätze
Eine Mitteilung über die Verfügbarkeit bestimmter XJustiz-Datensätze auf www.xjustiz.de stellt keine Zulassung gemäß § 4 Gerichtsvollzieherformular-Verordnung
und § 4 Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung dar. In Baden-Württemberg ist eine solche Zulassung bislang nicht erfolgt.