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Öffnungszeiten

Die Serviceeinheiten der einzelnen Zivil- und Strafkammern des Gerichts im Unterstützungsbereich sind erreichbar in den Kernarbeitszeiten Mo - Do 9:00 bis 11:30 und 14:00 bis 15:30 Uhr, Fr 9:00 bis 12:00 Uhr. Das Haus wird spätestens um 7:30 geöffnet und spätestens um 18:00 Uhr geschlossen.  Während öffentlichen Gerichtsverhandlungen ist das Gebäude (Haupteingang) bis zu deren Ende geöffnet.



Bereitschaftsdienst



Ein Bereitschaftsdienst ist beim Landgericht nicht eingerichtet. Außerhalb der Dienstzeiten können Sie sich zwischen 6.00 Uhr und 21.00 Uhr in Notfällen an den allgemeinen Bereitschaftsdienst des Landgerichtsbezirks Tübingen beim dafür zuständigen Amtsgericht  Tübingen wenden. Die örtlichen Polizeidienststellen verfügen ebenfalls über Telefonnummern des Bereitschaftsdienstes.