Ehrenamtliche Richter am Sozialgericht Konstanz geehrt

Datum: 30.11.2017

Kurzbeschreibung: Die langjährige Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter verdient Dank und Anerkennung. Franziska Hammer, Direktorin des Sozialgerichts, freute sich acht Richtern, die seit mehr als 20 Jahre dieses Ehrenamt versehen, herzlich für ihr Engagement zu danken.

Sie erhielten jeweils eine Dankesurkunde und ein Weinpräsent.

Geehrt wurden Rolf Engler, Ravensburg (26 Jahre Tätigkeit), Günter Erlacher, Radolfzell (30 Jahre), Ernst-Günter Hahn, Rielasingen (23 Jahre), Rüdiger Heinz, Langenargen (27 Jahre), Manfred Probst, Friedrichshafen (23 Jahre), Werner Ritzi, Mühlhausen (27 Jahre), Hugo Stohr, Stetten a.k.M. (23 Jahre) und Horst Ziegler, Konstanz (23 Jahre).

Die Ehrung erfolgte am 29. November 2017 im Rahmen des regelmäßigen Erfahrungsaustausches der ehramtlichen Richterinnen und Richter. Auf der Veranstaltung informierte Direktorin Hammer über den aktuellen Geschäftsanfall. Außerdem referierten Sabine Senne, Geschäftsführerin des Jobcenters Landkreis Konstanz, zur aktuellen Lage der Grundsicherung für Arbeitssuchende im Landkreis sowie Dr. Steffen Roller, ständiger Vertreter der Direktorin, über Neuerungen bei der medizinischen Begutachtung von chronischen Schmerzen.

Derzeit sind 114 ehrenamtliche Richterinnen und Richter beim Sozialgericht Konstanz berufen.

Ehrenamtliche Richter sind in der Sozialgerichtsbarkeit in allen Instanzen als Beisitzer tätig. Sie üben ihr Amt mit gleichen Rechten wie der Berufsrichter aus. Die Kammern des Sozialgerichts sind in der mündlichen Verhandlung mit einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richtern besetzt.

In der Sozialgerichtsbarkeit kommt den ehrenamtlichen Richterinnen und Richter eine besondere Bedeutung zu. Sie repräsentieren die Sozialpartnerschaft innerhalb des gerichtlichen Verfahrens. Sie bringen nicht nur Ihren Sachverstand und Ihre Lebenserfahrung in das gerichtliche Verfahren ein. Ihre Teilnahme an den Entscheidungen erleichtert es auch, diese den Beteiligten besser zu vermitteln und damit Vertrauen beim Bürger zu schaffen.

Ehrung ehrenamtlicher Richter

(v.l.n.r. Rolf Engler, Horst Ziegler, Manfred Probst, Franziska Hammer (Direktorin Sozialgericht), Günter Erlacher, Steffen Roller (Richter), Werner Ritzi, Rüdiger Heinz; Foto: Comdühr)

Hintergrundinformation

Die Sozialgerichte entscheiden über Angelegenheiten der Sozialversicherung, der Grundsicherung für Erwerbsfähige („Hartz IV“), der Sozialhilfe, des sozialen Entschädigungsrechts, des Schwerbehindertenrechts und weiterer Rechtsgebiete. Der örtliche Zuständigkeitsbereich des Sozialgerichts Konstanz erstreckt sich über die Landkreise Konstanz, Ravensburg, Sigmaringen und den Bodenseekreis. Mit elf Berufsrichtern ist es das kleinste der acht baden-württembergischen Sozialgerichte.

Ehrenamtlicher Richter am Sozialgericht kann nur sein, wer Deutscher ist und das 25. Lebensjahr vollendet hat. Über die Berufung der ehrenamtlichen Richter entscheidet in Baden-Württemberg der Präsident oder Direktor des jeweiligen Gerichts. Die Entscheidung wird aufgrund von Vorschlagslisten getroffen, die je nachdem, für welche Spruchkörper ehrenamtliche Richter zu berufen sind, von unterschiedlichen Einrichtungen erstellt werden (z. B. Gewerkschaften, Interessenvertretungen der Leistungsempfänger nach dem sozialen Entschädigungsrecht, Interessenvertretungen der behinderten Menschen, Vereinigungen von Arbeitgebern, bestimmte oberste Bundes- und Landesbehörden, Kassenärztliche Vereinigungen, Zusammenschlüsse der Krankenkassen, Kreise, kreisfreie Städte).



Bei Rückfragen: Pressereferent: Richter am Sozialgericht (sV) Dr. Roller; Tel.: 07531/207-115; Verwaltungsleiterin Degenhart-Schmidt, Tel.: 07531/207-126



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