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Einladung zum Jahrespressegespräch
Datum: 03.02.2014
Kurzbeschreibung: Das Sozialgericht Konstanz lädt interessierte Vertreter der Medien wieder zum Jahrespressegespräch am Donnerstag, den 20. Februar 2014, 10.00 Uhr, ein.
"Hartz IV“ für Armutsmigranten aus Rumänien und Bulgarien? Das Sozialrecht ist wieder in den Schlagzeilen. Die Sozialgerichte sind aber nicht nur für die Grundsicherung für Erwerbsfähige („Hartz IV“) und die Sozialhilfe zuständig. Sie entscheiden auch über Angelegenheiten der Sozialversicherung, des sozialen Entschädigungsrechts, des Schwerbehindertenrechts und weiterer Rechtsgebiete. Viele Bürgerinnen und Bürger sind auf die Leistungen der sozialen Sicherung angewiesen. Das Sozialgericht Konstanz ist zuständig für die Landkreise Konstanz, Ravensburg, Sigmaringen und den Bodenseekreis.
Für das diesjährige Jahrespressegespräch haben wir uns vorgenommen, das Augenmerk auf die besondere Stellung der vor unserem Gericht tätigen Prozessvertreter zu lenken. Da vor den Sozialgerichten erster und zweiter Instanz kein Zwang besteht, mit einem Rechtsanwalt oder einen sonstigen qualifizierten Prozessvertreter aufzutreten, führen viele Beteiligte ihre Verfahren selbst. Der größere Teil lässt sich jedoch durch einen Rechtsanwalt, einen Rentenberater, einen Vertreter eines sozialen Verbandes oder einer Gewerkschaft vertreten. Wir haben daher drei Prozessvertreter aus diesen Kreisen eingeladen. Sie werden über ihre Erfahrungen berichten.
Darüber hinaus wollen wir wieder über aktuelle Tendenzen in der sozialgerichtlichen Rechtsprechung, interessante Rechtsstreitigkeiten vor dem Sozialgerichts Konstanz und die Geschäftsentwicklung des Gerichts im letzten Jahr berichten.
Die Veranstaltung findet statt im Dienstgebäude des Sozialgerichts Konstanz, Webersteig 5, 78462 Konstanz, 1. Obergeschoss, Sitzungssaal 2 (Raum 19).