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Aktuelle Tendenzen in der sozialgerichtlichen Rechtsprechung
Datum: 16.03.2017
Kurzbeschreibung: Das Sozialgericht Konstanz lädt interessierte Vertreter der Medien wieder zum Jahrespressegespräch am Donnerstag, den 23. März 2017, 10.00 Uhr, ein.
Wir wollen wieder über aktuelle Tendenzen in der sozialgerichtlichen Rechtsprechung, interessante Rechtsstreitigkeiten vor dem Sozialgerichts Konstanz und die Geschäftsentwicklung des Gerichts im letzten Jahr sprechen.
Wie in jedem Jahr möchten wir wieder einen besonderen Gesichtspunkt des Sozialgerichts Konstanz und der Sozialgerichtsbarkeit vorstellen: Die Rechtsantragstelle. Es handelt sich dabei um eine Einrichtung des Sozialgerichts, in der oftmals der erste Kontakt eines Rechtssuchenden mit dem Gericht erfolgt – das „pralle Leben“ mit allen rechtlich bedeutsamen Anliegen trifft hier auf das Gericht. Die Rechtsantragstelle nimmt Klagen, Anträge oder sonstige Erklärungen entgegen. Ihre Tätigkeit soll sicherstellen, dass das rechtliche Anliegen des Bürgers so abgefasst wird, wie dies den in der Prozessordnung vorgesehenen Erfordernissen entspricht. Daher hilft die Rechtsantragsstelle bei der Formulierung und beim Ausfüllen gerichtlicher Formulare. Über die dazu erforderlichen Hinweise hinaus darf eine Rechtsberatung nicht stattfinden.
Das Jahrespressegespräch findet statt im Dienstgebäude des Sozialgerichts Konstanz, Webersteig 5, 78462 Konstanz, 1. Obergeschoss, Gemeinschaftsraum (Raum 19).
Wenn Sie an der Veranstaltung teilnehmen wollen, wären wir für eine kurze Rückmeldung dankbar (roller@sgkonstanz.justiz.bwl.de). Dann können (kurz vor dem Gespräch) noch weiterführende Unterlagen übersandt werden.
Dr. Steffen Roller
Richter am Sozialgericht (sV)
Bei Rückfragen: Pressereferent Richter am Sozialgericht (sV) Dr. Steffen Roller; Tel.: 07531/207-115; Stellv. Verwaltungsleiterin Mundhaas, Tel.: 07531/207-111