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Mehr Schutz für Besucher und Bedienstete vor tätlichen Angriffen: Sozialgericht Konstanz beugt vor
Datum: 22.12.2014
Kurzbeschreibung:
Das Sozialgericht Konstanz verfügt über drei Sitzungssäle, die bisher über das gesamte Gebäude verteilt waren. Heute wird ein Umbau beendet, mit dem diese im Erdgeschoss konzentriert werden. Die Räume, zu denen Parteien eines Rechtsstreits und Besucher Zutritt haben, sollen mittelfristig vom sonstigen Bürobereich abgetrennt werden. Damit werden Besucher und Bedienstete besser vor tätlichen Angriffen geschützt. Das Sozialgericht hat zudem ein hausinternes Notrufsystem. Die Sitzungssäle und auch die Rechtsantragsstelle sind über eine Notrufeinrichtung unmittelbar mit der Polizei verbunden.
Offiziell eingeweiht werden die umgebauten Räumlichkeiten anlässlich eines Gerichtsbesuchs von Justizminister Rainer Stickelberger im Februar 2014.
Zwar sind Gerichtsverfahren oftmals mit erheblichen emotionalen Belastungen für die Beteiligten verbunden. Angesichts tausender Verhandlungen und Vorsprachen, die täglich in deutschen Gerichten stattfinden, sind tätliche Angriffe aber sehr selten. Das gilt auch für die Sozialgerichtsbarkeit. Trotzdem sorgt das Sozialgericht Konstanz angesichts der möglicherweise schwerwiegenden Folgen tätlicher Angriffe vor. Die Umbauten sind Teil eines vom baden-württembergischen Justizministeriums durchgeführten Maßnahmeprogramms, um die Sicherheit in den Gerichten des Landes zu verbessern. Dazu gehören auch regelmäßige Schulungen der Mitarbeiter, wie sie sich in kritischen Situation am besten verhalten, damit es erst gar nicht zum Ausbruch von Gewalt kommt. Zeigen sich bereits im Vorfeld einer Gerichtsverhandlung mögliche Gefährdungen, finden Personendurchsuchungen durch hierfür geschultes Sicherheitspersonal der Justiz statt.
Dr. Steffen Roller
- Pressereferent -
Hintergrundinformation
In der Vergangenheit ereigneten sich immer wieder Gewalttaten in Gerichten, aber auch in Sozialbehörden:
- Februar 2001: Der Direktor des Arbeitsamtes in Verden wird durch Messerstiche eines 46 Jahre alten Langzeitarbeitslosen getötet.
- Juli 2009: Während einer Verhandlung am Dresdner Landgericht ersticht der 28-jährige Angeklagte eine Zeugin.
- April 2011: Ein 34-jähriger Leistungsempfänger zertrümmert in einem Berliner Job-center mit einer Axt die Büroeinrichtung eines Sachbearbeiters und drei Türen.
- Mai 2011: Eine 39-Jährige randaliert in einem Frankfurter Jobcenter und verletzt einen Polizisten mit einem Messer. Dessen Kollegin schießt und trifft die Frau tödlich.
- Januar 2012: Ein 54-jähriger Angeklagter erschießt im Amtsgericht Dachau einen Staatsanwalt und zielt anschließend auf den Richtertisch.
- September 2012: Ein 52-jähriger Leistungsempfänger ersticht im Jobcenter Neuss eine Sachbearbeiterin.
- Januar 2014: Vor einem gemeinsamen Prozesstermin schießt ein 47-Jähriger zwei Bekannte auf den Stufen des Amtsgerichts Frankfurt/Main nieder.
Der neueste Fall ereignete sich erst am 3. Dezember 2014: Ein 28-Jährige Leistungsempfänger ersticht im Jobcenter Rothenburg ob der Tauber einen dort tätigen Gutachter.
Bei Rückfragen: Pressereferent: stVDir Dr. Steffen Roller; Tel.: 07531/207-147; Verwaltungsleiterin Anette Degenhart-Schmidt, Tel.: 07531/207-126