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Willkommen beim Sozialgericht Freiburg

Aufgrund eines Defektes der Telefonleitungen ist das Sozialgericht Freiburg derzeit nicht per Telefon oder Telefax erreichbar.

Willkommen beim Sozialgericht Freiburg

Der Gerichtsbezirk des Sozialgerichts Freiburg umfasst den Stadtkreis Freiburg sowie die Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Lörrach, Ortenau sowie Waldshut. In Knappschaftangelegenheiten ist das Sozialgericht Freiburg in erster Instanz für ganz Baden-Württemberg zuständig.

Auf unseren Internetseiten erhalten Sie Informationen  über wesentliche Grundsätze der Sozialgerichtsbarkeit, aber auch zu aktuellen Themen oder Anlässen. Die in der Öffentlichkeit breit diskutierten vielschichtigen  Änderungen in der Sozialgesetzgebung haben auch die Tätigkeit der Sozialgerichte verstärkt in den Blick gerückt. Diesem Informationsbedürfnis soll mit den Internetseiten der Sozialgerichte Rechnung getragen werden. 

Wichtiger Hinweis:

Rechtsmittel einlegen, Anträge stellen oder sonstige Prozesserklärungen abgeben können Sie nur schriftlich, per Telefax oder zur Niederschrift vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle. Wie Sie rechtswirksam bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben. Eine Übersendung per E-Mail ist nicht zulässig und rechtlich unwirksam!



DE-Mail des Sozialgerichts Freiburg:

DE.Justiz.d796ddc2-a1ac-4145-8e45-2616ba483fbe.703b@egvp.de-mail.de 


Servicezeiten

Mo - Do 9.00 - 15.30 Uhr
Fr 9.00 - 12.00 Uhr

Rechtsantragsstelle (nach telefonischer Terminvereinbarung)

Mo - Do 9.00 - 12.00 und 13.00 - 15.30
Fr 9.00 - 12.00 Uhr

Barrierefreier Zugang

Der Zugang zum Gericht und den Gerichtssälen ist behindertengerecht und rollstuhlgeeignet.

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