Das Sozialgericht Freiburg ist zuständig für Entscheidungen in allen Angelegenheiten der Sozialversicherung. Seine Zuständigkeit erstreckt sich auf den Stadtkreis Freiburg sowie die Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Lörrach, Ortenaukreis und Waldshut.
In Angelegenheiten des Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrechts ist das Sozialgericht zusätzlich für die Landkreise Bodenseekreis, Konstanz, Ravensburg und Sigmaringen zuständig.
Als Sonderzuständigkeit ist das Sozialgericht Freiburg für Klagen in Angelegenheiten der Knappschaftsversicherung für ganz Baden-Württemberg zuständig.