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Gerichtsbezirk 

Bild zeigt das Gebäude des Sozialgerichts Freiburg

Das Sozialgericht Freiburg ist zuständig für Entscheidungen in allen Angelegenheiten der Sozialversicherung. Seine Zuständigkeit erstreckt sich auf den Stadtkreis Freiburg sowie die Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Lörrach, Ortenaukreis und Waldshut.

Für die örtliche Zuständigkeit ist in der Regel der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthalt oder der Beschäftigungsort des Klägers bei Klageerhebung maßgeblich.