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Gerichtsbezirk 

Bild zeigt das Gebäude des Sozialgerichts Freiburg

Das Sozialgericht Freiburg ist zuständig für Entscheidungen in allen Angelegenheiten der Sozialversicherung. Seine Zuständigkeit erstreckt sich auf den Stadtkreis Freiburg sowie die Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Lörrach, Ortenaukreis und Waldshut.

In Angelegenheiten des Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrechts ist das Sozialgericht zusätzlich für die Landkreise Bodenseekreis, Konstanz, Ravensburg und Sigmaringen zuständig.

Als Sonderzuständigkeit ist das Sozialgericht Freiburg für Klagen in Angelegenheiten der Knappschaftsversicherung für ganz Baden-Württemberg zuständig.

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