Das Sozialgericht Freiburg ist zuständig für Entscheidungen in allen Angelegenheiten der Sozialversicherung. Seine Zuständigkeit erstreckt sich auf den Stadtkreis Freiburg sowie die Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Lörrach, Ortenaukreis und Waldshut.
Für die örtliche Zuständigkeit ist in der Regel der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthalt oder der Beschäftigungsort des Klägers bei Klageerhebung maßgeblich.